Energieberatung für Nichtwohngebäude in Ravensburg

Maßgeschneiderte Energiekonzepte für Büros, Gewerbeimmobilien, Kommunen und öffentliche Einrichtungen im Landkreis Ravensburg und Oberschwaben.

Erstgespräch anfragen

Kurze Angaben genügen – Sie erhalten eine klare Einordnung zum passenden nächsten Schritt.

Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude

DIN V 18599 zertifiziert

BAFA & KfW zugelassen

ISO 50001 vorbereitet

Für wen?

Unsere Leistungen für alle Nichtwohngebäude in Ravensburg

Wir beraten Eigentümer, Betreiber und Kommunen für alle Typen von Nichtwohngebäuden im Raum Ravensburg – von kleinen Bürogebäuden bis zu großen Gewerbeimmobilien.

Büro­gebäude

Handels­gebäude

Hotels & Gaststätten

Schulen

Gesundheits­einrichtungen

Kirchliche Gebäude

Neubau Gewerbe

Kommunale Gebäude

Grundlage unserer Beratung

Energieberatung nach DIN V 18599 in Ravensburg

Die DIN V 18599 ist die Berechnungsnorm für den Energiebedarf von Nichtwohngebäuden und Grundlage für Energieausweise, Fördernachweise und Sanierungskonzepte.

Durchschnittliches Einsparpotenzial bei Nichtwohngebäuden durch systematische Energieberatung und gezielte Sanierungsmaßnahmen

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Was die DIN V 18599 Beratung umfasst

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude erstellen wir für Sie alle notwendigen Nachweise und Konzepte nach DIN V 18599 – für Bestandsgebäude und Neubauten im Raum Ravensburg.

Energiekonzepte & Sanierung

Maßgeschneiderte Energiekonzepte und Sanierungsstrategien für Ihr Nichtwohngebäude in Ravensburg und Umgebung.

Energieausweis Nichtwohngebäude

Gesetzeskonforme Ausstellung von Energieausweisen für alle Typen von Nichtwohngebäuden im Landkreis Ravensburg.

BEG-Förderung Nichtwohngebäude

Wir beantragen alle verfügbaren Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Ihr Nichtwohngebäude in Ravensburg.

Baden-Württemberg spezifisch

EWärmeG: Besondere Anforderungen in Baden-Württemberg

Als Nichtwohngebäude-Eigentümer in Ravensburg und dem Landkreis müssen Sie beim Heizungstausch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) beachten.

Was fordert das EWärmeG?

Beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden müssen in Baden-Württemberg mindestens 15 % des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Alternativ kann durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nachgewiesen werden, dass die Anforderungen auf anderem Wege erfüllt werden.

Unser iSFP: 100 % EWärmeG-Erfüllung

Beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden müssen in Baden-Württemberg mindestens 15 % des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ kann durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nachgewiesen werden, dass die Anforderungen auf anderem Wege erfüllt werden.

Fördermittel

Förderprogramme für Nichtwohngebäude in Ravensburg

Als Nichtwohngebäude-Eigentümer in Ravensburg und dem Landkreis müssen Sie beim Heizungstausch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) beachten.

BEG Nichtwohngebäude – Einzelmaßnahmen (BAFA)

Zuschüsse für Heizungstausch, Dämmung, Lüftungsanlagen und Messtechnik in Nichtwohngebäuden – Förderhöhe abhängig von Maßnahme und Voraussetzungen. Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn erforderlich.

KfW Effizienzgebäude Nichtwohngebäude (KfW 263)

Beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden müssen in Baden-Württemberg mindestens 15 % des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Attraktive Kredite mit Tilgungszuschüssen für umfassende Sanierungen zu Effizienzgebäude-Standards bei Nichtwohngebäuden in Ravensburg – Höhe richtet sich nach erreichtem Standard.

Energieberatung für Nichtwohngebäude (BAFA)

Die BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude staatlich – die genaue Förderhöhe und Obergrenzen sind programmabhängig und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung beim BAFA oder bei uns erfragt werden.

iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen

Bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan profitieren Sie von einem zusätzlichen staatlichen Förderbonus – ein entscheidender Vorteil des iSFP.

Unser Vorgehen

Ihr Weg zur energieeffizienten Gewerbeimmobilie in Ravensburg

1.

Erstgespräch

Kostenloses Gespräch zur Bedarfsermittlung. Klärung der Ziele, Gesetzespflichten und Fördermöglichkeiten.

2.

Gebäudeanalyse

Vor-Ort-Begehung in Ravensburg. Vollständige Aufnahme aller gebäuderelevanten Daten nach DIN V 18599.

3.

Energiekonzept

Erarbeitung des Energiekonzepts mit Maßnahmen, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Fördermittelübersicht.

4.

Umsetzung

Begleitung der Projektumsetzung, Förderantragstellung und Qualitätssicherung bis zum Projektabschluss.

Einzugsgebiet

Energieberatung für Nichtwohngebäude in Oberschwaben und dem Raum Ulm

Wir unterstützen Projekte in Ravensburg sowie in der umliegenden Region. Je nach Vorhaben und Umfang sind wir in folgenden Orten tätig:

Häufige Fragen

FAQ – Energieberatung Nichtwohngebäude Ravensburg

Die DIN V 18599 ist die maßgebliche Berechnungsnorm für den Energiebedarf von Nichtwohngebäuden. Sie bildet die Grundlage für Energieausweise, Fördernachweise und Sanierungskonzepte für Büros, Gewerbeimmobilien, Schulen, Hotels und andere Nichtwohngebäude in Ravensburg und dem gesamten Landkreis.
Ja, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg gilt auch für Nichtwohngebäude in Ravensburg. Bei einem Heizungstausch im Bestandsgebäude müssen mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der die vollständige EWärmeG-Erfüllung nachweist. Wir helfen Ihnen mit der passenden Lösung.
Für Nichtwohngebäude in Ravensburg gibt es verschiedene attraktive Förderprogramme: Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung) über die BEG mit bis zu 35 % Zuschuss. Die KfW fördert umfassende Sanierungen zum Effizienzgebäude-Standard mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Zudem fördert die BAFA die Energieberatung selbst mit bis zu 80 % der Kosten.
Ja, auch für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – bei Verkauf, Neuvermietung oder wenn das Gebäude öffentlich zugänglich ist (ab 250 m² Nutzfläche muss der Ausweis sichtbar ausgehängt werden). Wir erstellen Bedarfsausweise nach DIN V 18599 für alle Nichtwohngebäude im Landkreis Ravensburg und Umgebung.
Ja, absolut. Auch bei kleinen Nichtwohngebäuden in Ravensburg sind die Einsparpotenziale erheblich – durch gezielte Maßnahmen lassen sich oft signifikante Energiekosten einsparen. Da die Energieberatung selbst stark staatlich gefördert wird (bis zu 80 %), ist der finanzielle Aufwand überschaubar. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um das Potenzial Ihres Gebäudes zu besprechen.

Weitere Leistungen

Weitere Leistungen im Bereich Energieberatung in Ravensburg

Wohngebäude

Sanierungsfahrplan, KfW-Effizienzhaus und Energieausweise für Immobilien in Ravensburg

Unternehmen & Industrie

Energieaudit nach DIN EN 16247, EEW-Förderung und ISO 50001 für Betriebe in Ravensburg

Kostenloser Rückruf

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – für Ravensburg und die gesamte Region

Energiekosten Ihres Nichtwohngebäudes senken?

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch für Ihr Nichtwohngebäude in Ravensburg. Wir analysieren Ihren Ist-Zustand und zeigen Ihnen Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten.